AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundezentrum Chiemgau

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Training, Kurse, Seminare und sonstige Veranstaltungen (allgemein: Leistungen) des Hundezentrums Chiemgau.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil aller Verträge des Hundezentrum Chiemgau. Bitte lesen Sie diese vor Vertragsunterzeichnung genau durch, damit keine Unklarheiten bestehen. Sollten Sie zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Fragen haben, so dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Hundezentrum Chiemgau (geführt von Abigail Hamberger) im Folgenden als Leistungserbringer bezeichnet und dem Auftraggeber /der Auftraggeberin, im Folgenden als Kunde, Hundehalter oder Halter bezeichnet. Der Leistungserbringer erbringt sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Hundetraining und Verhaltensberatung sowie Hundebetreuung, Auslaufservice und sonstige Veranstaltungen mit Hund auf Grundlage dieser hier vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Der Leistungserbringer behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung dieser AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

2. Erfolgsgarantie Training und Beratung

Der Halter erhält im Rahmen des Trainings und der Verhaltensberatung Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und der Umsetzung sowie vom teilnehmenden Hund abhängt. Der Leistungserbringer übernimmt demnach keine Erfolgsgarantie für die im Training vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot des Leistungserbringers bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist für den Halter bindend und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Leistungserbringer zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings-, Beratungs-, und sonstige Zeiten sind grundsätzlich verbindlich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Preisliste bekanntgegebenen Honorare. Aktuelle Preise und Termine können der Homepage www.hundezentrum-chiemgau.de  entnommen werden. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Der Leistungserbringer behält sich vor – in vorheriger Absprache mit dem Halter – für einzelne Leistungen eine Fahrtkostenpauschale zu berechnen.

b) Die Bezahlung der Dienstleistung hat im Voraus per Banküberweisung, per PayPal oder direkt vor der jeweiligen Leistung in bar zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

c) 5-er Karten für Training haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Karten sind nicht übertragbar.  Eine Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist ausgeschlossen.

d) Bei Kursen mit festen Terminen können einzelne, durch den Halter nicht wahrgenommene Termine nur in Absprache bei einem späteren Kurs nachgeholt werden. Eine Garantie kann aufgrund der festen Gruppengrößen leider nicht gegeben werden.

5. Rücktritt vom Vertrag durch der Leistungserbringer

a) Der Leistungserbringer behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.

b) Der Leistungserbringer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig oder tierschutzrelevant verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer oder Anwesende oder ihre Hunde gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen dann dennoch voll bezahlt werden.

c) Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens des Leistungserbringers ausfallen, ist der Leistungserbringer verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.

d) Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

6. Rücktritt vom Vertrag und von Terminen durch den Halter und durch Auftragsgeber

a) Alle Trainingsstunden müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, behält sich der Leistungserbringer vor, dass die vereinbarten Stunden sowie eventuell auftretende Fahrtkosten voll bezahlt werden müssen. Der Leistungserbringer wird aber versuchen Ausweichtermine mit dem Halter abzustimmen. Verspätungen des Halters zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

b) Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet. Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Leistungserbringer. Im Falle des Rücktrittes kann der Leistungserbringer Ersatz für Aufwendungen verlangen.
Die Stornokosten betragen:
– Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Kursbeginn: Rücktritt ohne Stornokosten möglich
– Bei Rücktritt ab 44 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der Kursgebühr.
– Bei Rücktritt ab 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.

c) Die Anmeldung zu einem Seminar oder Vortrag ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet. Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Leistungserbringer. Im Falle des Rücktrittes kann der Leistungserbringer Ersatz für Aufwendungen verlangen.
Die Stornokosten betragen:
– Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Kursbeginn: Rücktritt ohne Stornokosten möglich
– Bei Rücktritt ab 59 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der Kursgebühr.
– Bei Rücktritt ab 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.

d) Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornokosten kann der Anmeldende einen Ersatzteilnehmer benennen.

e) Eine Beauftragung als Trainerin, Dozentin oder Rednerin für eine Veranstaltung ist verbindlich. Bereits vorab gezahlte Honorare werden auch in Anteilen bei einem Rücktritt nicht erstattet. Ein Auftraggeber kann vor Beginn der Leistungserbringung von der Vereinbarung zurücktreten. Ein solcher Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Hundezentrum Chiemgau. Im Falle des Rücktritts kann der Leistungserbringer ein Ausfallshonorar verlangen.
Dieses beträgt:
– Bei Rücktritt bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rücktritt ohne Ausfallshonorar.
– Bei Rücktritt ab 119 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 100 €            

7. Verpflichtungen des Halters

Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert ist (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können). Kopien der Haftpflicht-Versicherung und des Impfbuches werden vom Halter vor Beginn der gebuchten Leistung vorgelegt. Der Halter versichert mit seiner Unterschrift, dass eine von Anfang an gültige Haftpflichtversicherung ständig für die Zeit der Teilnahme am Training und sonstigen Veranstaltungen des Leistungserbringers gültig ist.

Der Halter versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Halter haftet in vollem Umfang dafür, dass dem Leistungserbringer keinerlei Schäden infolge eventuell nicht ausreichender Impfintervalle entsteht.

Der Halter ist verpflichtet, den Leistungserbringer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings und sonstigen Veranstaltungen des Leistungserbringers zu informieren.

Der Halter ist verpflichtet, den Leistungserbringer unmittelbar über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.

Der Leistungserbringer ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten, oder Hunde mit auffälligem Verhalten, das andere Hunde, oder Menschen gefährden könnte, von Training und sonstigen Veranstaltungen des Leistungserbringers auszuschließen.

Den Anordnungen insbesondere zur Sicherung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich der Leistungserbringer vor, das Training oder Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.

Der Halter verpflichtet sich, keine Hilfsmittel zu verwenden, die dem Hund Schmerzen, Leiden, Schäden oder Stress verursachen oder die auf ein Erschrecken oder Einschüchtern des Hundes ausgerichtet sind. Diese sind insbesondere: Stachel- und Nietenhalsbänder, Würge- und Retrieverleinen ohne Zugstopp, Teletak und sonstiger Elektroschock-Halsbänder, Anti-Bell Halsbänder, unter den Achseln einschneidende Führgeschirre (Gentle Leader, Anti-Zug Geschirre).

Die Benutzung solcher Hilfsmittel kann zum Ausschluss des Trainings, der Beratung oder von sonstigen Veranstaltungen des Leistungserbringers führen. Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß zu entrichten.

8. Haftung

Der Leistungserbringer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht.

Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichts- und Beratungszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Leistungserbringer abgetreten.

Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weist der Leistungserbringer ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes hin. Der Leistungserbringer kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung oder Empfehlung des Leistungserbringers genutzt werden.

9. Teilnahmeausschluss

Der Leistungserbringer behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn dieser bzw. dessen teilnehmender Hund z.B. eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder den Anweisungen des Leistungserbringers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Umfang fällig.

10. Besondere Vereinbarungen für die Betreuung und den Auslaufservice

Für die Betreuung und/oder den Auslaufservice gelten besondere Bedingungen, die dem Halter vor Vertragsabschluss für die Betreuung / den Auslaufservice ausgehändigt werden.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Der Leistungserbringer behält sich vor, Fotos oder Videos, die während des Trainings, der Beratung oder sonstigen Veranstaltungen des Leistungserbringers gemacht werden, auf der firmeneigenen Homepage bzw. Facebookseite oder anderen sozialen Medien zu veröffentlichen. Der Halter erteilt hierzu seine inhaltliche und zeitlich unbefristete Genehmigung (Bei Nichtzutreffen bitte streichen).

Jegliche Bild- und Tonaufnahmen während des Trainings oder während einer sonstigen Veranstaltung des Leistungserbringers bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch der Leistungserbringer. Jegliche gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

12. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen des Hundezentrums Chiemgau, die dem Halter ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

13. Datenschutz (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen)

Der Leistungserbringer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b), der eine Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder für vorvertraglicher Anbahnungsmaßnahmen gestattet.

Personenbezogene Daten über die Nutzung unserer Internetpräsenz (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen bzw. abzurechnen. Erhobene Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrages bzw. nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.

Ferner werden die Information verwendet, um Dritten (z. B. Steuerberater, Abrechnungssysteme) die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im Auftrag des Leistungserbringers zu ermöglichen, die zur Erfüllung und Abrechnung der Leistungen aus dem Vertragsverhältnis benötigt werden.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für die Bereitstellung und Abrechnung von Dienstleistungen sowie für die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst sowie Ihre Rechte, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen, finden Sie unter: https://www.hundezentrum-chiemgau.de/datenschutz. Zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. Aufbewahrungsfristen) bleiben hiervon unberührt.

14. Auskunftsbogen

Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Anmelde- oder Auskunftsbogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

15. Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten, Traunstein (Amtsgericht) als vereinbart.